Am 21. Juli 2026 ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Für Eigentümer, die ihre Heizung tauschen wollen, ändern sich Zuständigkeiten, Fördersätze und Kostengrenzen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Neue Zuständigkeiten
Die KfW ist ab sofort für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung).
Fördersätze für die neue Heizung (Stand 21. Juli 2026)
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionierenden Altanlage. Er sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % (Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) bzw. 10 % (bis 50.000 €). Familienzuschlag: +10.000 € auf die Bemessungsgrenze bei mindestens einem minderjährigen Kind.
- Obergrenze: maximal 70 % der förderfähigen Kosten – für Selbstnutzende mit Einkommen bis 40.000 € bis zu 80 %.
- Weggefallen zum 21.07.2026: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
Förderhöchstbeträge (förderfähige Kosten)
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit
Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich (jeweils 01.02. und 01.08.) um 750 €.
Ausblick: Wertschöpfungsbonus 2027
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt bzw. zusammengebaut wurden, bleibt die Grundförderung von 30 % erhalten; für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sinkt sie auf 15 %.
Bestandsschutz für bewilligte Anträge
Bereits bewilligte Anträge sind rechtsverbindliche Zusagen und von den Änderungen nicht betroffen.
Was bedeutet das für Sie?
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Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien von KfW und BAFA.

