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Leistung

Fördermittel & Förderservice – wir holen das Maximum für Sie heraus

Alle Fördermittel aus BAFA und KfW überblicken, die richtige Bonus-Kombination finden und den kompletten Antrag inklusive Nachweise übernehmen – dafür sind wir da. So schöpfen Sie die verfügbaren Fördermittel für Heizung, Dämmung und Fenster voll aus.

Förderanträge für BAFA und KfW
01

BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für Gebäudehülle und Fenster: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschoss- und Kellerdecken, Fenster- und Türtausch, sommerlicher Wärmeschutz.
02

KfW – Heizungsförderung

Für den Tausch der Heizung, z. B. auf eine Wärmepumpe. Zuständig ist seit der BEG-Reform 2026 die KfW.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Planung und Energieberatung dürfen Sie vorher beauftragen. Bereits bewilligte Anträge genießen Bestandsschutz.

Das übernehmen wir für Sie

  • Prüfung der Förderfähigkeit und der optimalen Bonus-Kombination
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. Technische Projektbeschreibung (TPB) durch den zugelassenen Energieberater
  • Vollständige Antragstellung bei BAFA und KfW inkl. Nachweise
  • Begleitung bis zur Auszahlung
Ausblick 2027: Ein Wertschöpfungsbonus soll die Grundförderung für in der EU gefertigte Wärmepumpen bei 30 % halten. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die gültigen Richtlinien von BAFA und KfW.

Förderung optimal ausschöpfen

Wir ermitteln Ihre individuelle Förderhöhe und übernehmen die Antragstellung – kostenlos und unverbindlich anfragen.

Häufige Fragen zu Fördermitteln

Welche Fördermittel gibt es für die energetische Sanierung?
Für Gebäudehülle und Fenster gibt es BAFA-Zuschüsse (BEG EM) ab 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP zusätzlich 5 %. Für den Heizungstausch, etwa auf eine Wärmepumpe, ist seit der BEG-Reform 2026 die KfW zuständig – mit 30 % Grundförderung plus Boni bis insgesamt 70 %.
Wie hoch sind die Fördermittel für eine neue Heizung?
Die KfW-Heizungsförderung beginnt bei 30 % Grundförderung. Dazu kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (selbstnutzend, funktionierende Altanlage) und 10–40 % Einkommensbonus. Die Fördersumme ist bei 70 % gedeckelt, förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Kann ich BAFA- und KfW-Fördermittel kombinieren?
Ja. BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die KfW-Heizungsförderung lassen sich für unterschiedliche Maßnahmen kombinieren. Wir prüfen die optimale Bonus-Kombination und stellen beide Anträge.
Wann muss ich die Fördermittel beantragen?
Der Förderantrag muss vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Planung und Energieberatung dürfen Sie vorher beauftragen. Bereits bewilligte Anträge genießen Bestandsschutz.

Einsatzgebiet

Wir sind persönlich für Sie da – im Ennepe-Ruhr-Kreis und im Ruhrgebiet.