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Leistung

Förderservice – wir holen das Maximum für Sie heraus

Den Förderdschungel aus BAFA und KfW überblicken, die richtige Bonus-Kombination finden und den kompletten Antrag inklusive Nachweise übernehmen – dafür sind wir da.

Förderanträge für BAFA und KfW
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BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für Gebäudehülle und Fenster: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschoss- und Kellerdecken, Fenster- und Türtausch, sommerlicher Wärmeschutz.

  • 15 % Grundzuschuss der förderfähigen Kosten
  • +5 % mit iSFP (ab 30.000 € Investition, nur auf die ersten 30.000 €)
  • Förderfähige Kosten: 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6.), 8.000 € (ab 7.) – mit iSFP verdoppelt
  • Direkt ausgezahlt, ohne Kredit
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KfW – Heizungsförderung

Für den Tausch der Heizung, z. B. auf eine Wärmepumpe. Zuständig ist seit der BEG-Reform 2026 die KfW.

  • 30 % Grundförderung
  • +16 % Klimageschwindigkeitsbonus (selbstnutzend, funktionierende Altanlage)
  • +10–40 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 50.000 / 40.000 / 30.000 €)
  • Gedeckelt bei 70 % (80 % bei Einkommen bis 40.000 €)
  • Förderfähige Ausgaben: 28.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6.), 8.000 € (ab 7.)
Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Planung und Energieberatung dürfen Sie vorher beauftragen. Bereits bewilligte Anträge genießen Bestandsschutz.

Das übernehmen wir für Sie

Ausblick 2027: Ein Wertschöpfungsbonus soll die Grundförderung für in der EU gefertigte Wärmepumpen bei 30 % halten. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die gültigen Richtlinien von BAFA und KfW.

Förderung optimal ausschöpfen

Wir ermitteln Ihre individuelle Förderhöhe und übernehmen die Antragstellung – kostenlos und unverbindlich anfragen.

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