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BAFA · 25. Juli 2026

BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster & Co.

Neben der Heizung fördert der Staat auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Zuständig ist das BAFA über das Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen). Der Zuschuss wird direkt ausgezahlt – ohne Kredit.

Handwerker bei der Fassadendämmung

Diese Maßnahmen sind förderfähig

  • Dämmung: Außenwände, Dachflächen, Geschoss- und Kellerdecken.
  • Fenster & Außentüren: Austausch oder Ersteinbau.
  • Sommerlicher Wärmeschutz und Sonnenschutzsysteme.
  • Anlagentechnik und Optimierung bestehender Heizungen.

Höhe des Zuschusses

Die Basis-Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten sind bis zu 20 % möglich.

Kostengrenzen

Die förderfähigen Kosten betragen maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr – also bis zu 6.000 Euro Zuschuss je Maßnahme (bzw. bis 12.000 Euro inkl. iSFP-Bonus).

Wichtig: Antrag vor Beginn

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch. Wir übernehmen für Sie die erforderlichen Nachweise, Berechnungen und die Antragstellung.
Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-Richtlinien.

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